AGBS

Sophart Photography Hunde Fotografie AGBS


AGB’s

Diese AGB’s gelten für alle Aufträge von Sophart-Photography.ch / Sophie Vogt.

Definitionen

1. Fotografische Arbeit. Der Ausdruck «fotografische Arbeit» bezeichnet das Ergebnis einer vom Fotografen für den Kunden gemäss der zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarung geleisteten Arbeit.
2. Parteien. Die « Parteien » sind der Fotograf und der Kunde.
3. Diese AGB’s sind verbindlich bei jedem fix abgemachten Termin.

Rechte

1. RAW-Dateien bleiben im Eigentum des Fotografen
2. Bei der Ausführung der fotografischen Arbeit kann der Fotograf Hilfspersonen seiner Wahl einsetzen.
3. Nur der Kunde ist berechtigt, im Rahmen der mit dem Fotografen getroffenen Vereinbarung von der fotografischen Arbeit Gebrauch zu machen. Ohne gegenseitige schriftliche Vereinbarung ist der Kunde nicht berechtigt, Dritten das Recht auf Verwendung der fotografischen Arbeit zu überlassen.
4. Wenn der Kunde dem Fotografen angegeben hat, im Rahmen der Ausführung der fotografischen Arbeit (bestimmte) Personen zu fotografieren, so hat der Kunde dafür zu sorgen, dass diese Personen ihre Zustimmung zum Fotografiert werden geben.
5. Sollte sich der Hund oder das Tier, welches zu fotografieren ist, sich unwohl fühlen, ist es das Recht des Fotografen das Fotoshooting zu unterbrechen, wenn nicht sogar abzubrechen.
6. Das Vereinbarte Honorar ist am Tag des Fotoshootings zu bezahlen, Bar oder per Twint. Vorkasse möglich, keine Rechnungen. MwSt. wird nicht berechnet. Bei Hochzeiten und grösseren Projekten ist das Honorar im Vorauszubezahlen.
7. Gutscheinverkäufe werden nur per Vorkasse versendet und werden nicht zurück erstattet. Einlöse Zeitraum beträgt 2 Jahre.

Verwendung der fotografischen Arbeit durch den Fotografen

1. Wurde im Einzelfall schriftlich ausdrücklich vereinbart, dass der Kunde das Urheberrecht an der fotografischen Arbeit erhält, so behält der Fotograf das Recht, die fotografische Arbeit für eigene Zwecke zu verwenden. Insbesondere auf der eigenen Webseite, in Portfolios, für Wettbewerbe oder Social Media.

Haftung des Fotografen

1. Der Fotograf haftet, einschliesslich einer Mängelhaftung, nur für vorsätzliches und grobfahrlässiges Verhalten. Die Haftungsbeschränkung gilt auch für das Verhalten seiner Hilfspersonen.
2. Der Kunde hat Mängelrügen innerhalb von 7 Werktagen ab Lieferdatum des Werks schriftlich geltend zu machen, ansonsten gilt die fotografische Arbeit als genehmigt und es können keine Ansprüche mehr geltend gemacht werden.
3. Auf Verträge zwischen dem Kunden und dem Fotografen ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar.

Informationen zum Holi Pulver

Das Holipulver besteht aus 100% Maisstärke und Lebensmittelfarbe. Es ist glutenfrei & biologisch abbaubar, daher ist es überhaupt nicht schädlich für unser Gewässer – sei es für unser Actionshooting oder auch beim Abduschen nach dem Shooting.
Sie verfügen ausserdem über die europäischen Sicherheits- und Gesundheitszertifikate.
Es gibt allerdings Hunde die können allergisch darauf reagieren. Ich als Fotografin schaue natürlich das wir nicht direkt in die Augen mit Pulver bestreuen, ist aber leider manchmal nicht vermeidbar da jeder Hund anders reagiert beim bestreuen.
Die Farben sind je nach Hund ganz easy abwaschbar, es kann auch sein das die Farbe zwei drei Tag leicht sichtbar bleibt.

Stand: Jan.2023